Bitte beachten Sie: Beginnend mit dem 01.12.2022 greifen unsere neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Als Teil dessen führen wir einen Beitrag zum Betrieb der Plattform ein.

Gebūhrenregelung

Die Anmeldung ist für jeden Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit gültiger Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer kostenlos. Es fallen zudem keinerlei Mitgliedsbeiträge an. Wir arbeiten erfolgsabhängig. Das heißt, eine Vermittlungsprovision wird für uns erst dann fällig, wenn Sie als Terminsvertreter einen Termin wahrnehmen.

Übersicht der Nutzungsgebühr das Terminsvertreter.com Portal:

Für die ausschreibende Kanzlei kostenfrei
Terminsvertreter: Gerichtstermine, welche bis einschließlich 30.11.2022 stattfinden kostenfrei
Terminsvertreter: Gerichtstermine, welche ab einschließlich 01.12.2022 stattfinden
Beitrag zum Betrieb der Plattform zzgl. 19% MwSt.
Für die beauftragende / anfragende Kanzlei kostenlos
Für den Terminsvertreter 10 % des Honorars
    » Ausnahme: Folgetermine pauschal 5 €
Der Beitrag zum Betrieb der Plattform fällt erst an, nachdem der Termin tatsächlich stattgefunden hat und wird am Monatsende in Rechnung gestellt.

Die pauschale Gebührenstruktur von Terminsvertreter.com gliedert sich wie folgt auf (alle Gebühren verstehen sich zzgl. 19% MwSt.):

Terminsvertretung und Akteneinsicht

Zwei Honorarmodelle wählbar: Vorbestimmtes Honorar und Offenes Honorar.

Art des Termins Empfohlenes Mindesthonorar*
Bußgeld- / Strafverfahren ohne Beweisaufnahme 50€
Verfahren mit Beweisaufnahme 100 €**
Einvernehmliche Scheidung 100 €
Alle anderen Verfahren 0,5 TG, mindestens 50 €, maximal 200 €
Akteneinsicht 50€

* Honoraraufschlag durch auftraggebende Kanzlei möglich (für aufwendige Termine oder höhere Attraktivität des Termins, insbesondere für höher qualifizierte Vertreter und Fachanwälte).

** Wir empfehlen für das vorbestimmte Honorar für Bußgeld- / Strafverf. mit Beweisaufn. pauschal 100 €. Bei allen anderen Verfahren mit Beweisaufnahme empfehlen wir ein Honorar von mindestens 100 € zu zahlen. Sollte das vorbestimmte Honorar größer als 100 € sein, sollten Sie das höhere Honorar zahlen.

Offenes Honorar

Interessierte Terminsvertreter machen Honorarvorschläge entsprechend Auftragsumfang und eigener Kompetenzen. Die auftraggebende Kanzlei wählt hieraus ein favorisiertes Angebot aus.