Bitte beachten Sie: Beginnend mit dem 01.12.2022 greifen unsere neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Als Teil dessen führen wir einen Beitrag zum Betrieb der Plattform ein.
Die Anmeldung ist für jeden Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit gültiger Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer kostenlos. Es fallen zudem keinerlei Mitgliedsbeiträge an. Wir arbeiten erfolgsabhängig. Das heißt, eine Vermittlungsprovision wird für uns erst dann fällig, wenn Sie als Terminsvertreter einen Termin wahrnehmen.
Übersicht der Nutzungsgebühr das Terminsvertreter.com Portal:
Für die ausschreibende Kanzlei | kostenfrei |
Terminsvertreter: Gerichtstermine, welche bis einschließlich 30.11.2022 stattfinden | kostenfrei |
Terminsvertreter: Gerichtstermine, welche ab einschließlich 01.12.2022 stattfinden |
Beitrag zum Betrieb der Plattform zzgl. 19% MwSt. | |
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Für die beauftragende / anfragende Kanzlei | kostenlos |
Für den Terminsvertreter | 10 % des Honorars |
» Ausnahme: Folgetermine | pauschal 5 € |
Der Beitrag zum Betrieb der Plattform fällt erst an, nachdem der Termin tatsächlich stattgefunden hat und wird am Monatsende in Rechnung gestellt. |
Die pauschale Gebührenstruktur von Terminsvertreter.com gliedert sich wie folgt auf (alle Gebühren verstehen sich zzgl. 19% MwSt.):
Zwei Honorarmodelle wählbar: Vorbestimmtes Honorar und Offenes Honorar.
Art des Termins | Empfohlenes Mindesthonorar* |
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Bußgeld- / Strafverfahren ohne Beweisaufnahme | 50€ |
Verfahren mit Beweisaufnahme | 100 €** |
Einvernehmliche Scheidung | 100 € |
Alle anderen Verfahren | 0,5 TG, mindestens 50 €, maximal 200 € |
Akteneinsicht | 50€ |
* Honoraraufschlag durch auftraggebende Kanzlei möglich (für aufwendige Termine oder höhere Attraktivität des Termins, insbesondere für höher qualifizierte Vertreter und Fachanwälte).
** Wir empfehlen für das vorbestimmte Honorar für Bußgeld- / Strafverf. mit Beweisaufn. pauschal 100 €. Bei allen anderen Verfahren mit Beweisaufnahme empfehlen wir ein Honorar von mindestens 100 € zu zahlen. Sollte das vorbestimmte Honorar größer als 100 € sein, sollten Sie das höhere Honorar zahlen.
Interessierte Terminsvertreter machen Honorarvorschläge entsprechend Auftragsumfang und eigener Kompetenzen. Die auftraggebende Kanzlei wählt hieraus ein favorisiertes Angebot aus.