Bitte beachten Sie: Beginnend mit dem 01.12.2022 greifen unsere neuen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Diese finden Sie unter den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gehe zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.12.2022)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig bis einschließlich 30.11.2022)
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachfolgend „AGB“) der Legal One
GmbH, Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 156748 B, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Fidelsberger,
Greifswalder Straße 207, 10405 Berlin (nachfolgend: „Legal One“)
1.
Gegenstand der AGB
1.1
Legal One bietet unter der terminsvertreter.com eine
Plattform für internetbasierte Dienstleistungen für Kanzleien und
zugelassene Syndikusanwälte/Syndikusanwältinnen in Unternehmen
(nachfolgend: Nutzer) an.
1.2
Diese AGB erstrecken sich auf die folgenden Bereiche: das
Grundnutzungsverhältnis, der Betrieb der Plattform (nachfolgend:
Legal-One-Dienstleistungen) sowie die Vorschriften für die Dienste
Dritter, die über die Plattform vermittelt werden (nachfolgend:
Drittleistungen).
2.
Vertragsschluss, Registrierung
2.1
Für die Nutzung der Legal-One-Dienstleistungen ist eine
Registrierung erforderlich.
2.2
Die Registrierung als Anwalt/Anwältin oder Kanzlei ist nur in
Deutschland und Europa zugelassenen Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen
oder Zusammenschlüssen von diesen (Kanzleien) oder zugelassenen
Syndikusanwälten/ Syndikusanwältinnen in Unternehmen für die
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB) gestattet. Ein
Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
2.3
Durch das Absenden des vom Nutzer ausgefüllten digitalen
Anmeldeformulars gibt er zugleich ein Angebot auf Abschluss des
Nutzungsvertrages ab. Es liegt im Ermessen von Legal One, den Nutzer
und dessen Angaben zur Kommunikation mittels technischer oder
anderweitiger dafür in Frage kommender Maßnahmen zu identifizieren
bzw. authentifizieren. Eine Bestätigung des unterbreiteten Angebots
auf Abschluss eines Nutzungsvertrages durch Legal One erfolgt mittels
Freischaltung des Nutzers und dessen Integration in den registrierten
Nutzerkreis der von Legal One betreuten Plattform. Dieser Vorgang
wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt.
2.4
Im Verlauf des Registrierungsprozesses werden vom Nutzer
Vollständigkeit und Korrektheit hinsichtlich der gemachten Angaben
erwartet. Soll sich die Registrierung auf eine juristische Person
oder eine Personengesellschaft beziehen, muss eine
vertretungsberechtigte natürliche Person benannt werden, die den
Vorgang durchführt. Dem Nutzer wird die Verpflichtung übertragen,
seine Registrierungs- und sonstigen Daten bei etwaigen Änderungen
stets zu aktualisieren.
2.5
Im Zuge der Registrierung muss der Nutzer ein Passwort festlegen,
welches den aktuell erforderlichen Sicherheitsanforderungen
insbesondere hinsichtlich der Komplexität entspricht, sodass es
weder durch Raten noch durch widerholten Zufallsversuch
herauszufinden ist. Das Passwort muss folgende Mindestanforderungen
erfüllen: nicht weniger als acht Zeichen, davon mindestens eine
Zahl. Das Passwort ist vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen
und nicht an Dritte weiterzugeben. Hegt der Nutzer den Verdacht, dass
sein Passwort durch Unbefugte ermittelt wurde, hat er dies Legal One
unverzüglich mitzuteilen und auf eine sofortige Änderung des
Passwortes hinzuwirken.
2.6
Jeder Nutzer darf stets nur eine Anmeldung für einen bestimmten Ort
vornehmen. Mehrfachregistrierungen eines Nutzers für denselben Ort
sind untersagt. Der Nutzungsvertrag und das Nutzerkonto sind
personengebunden und daher weder übertragbar noch abtretbar.
3.
Funktion von Legal One, Umfang des Nutzungsvertrags
3.1
Die von Legal One betriebene Plattform stellt seinen Nutzern einen
virtuellen Marktplatz für Dienstleistungsangebote zur Verfügung.
Nutzer der Plattform können Dienste ebenso anfragen wie auch
anbieten, wobei Legal One lediglich als Betreiber dieser
marktplatzähnlichen Anlaufstelle fungiert, ohne dabei Einfluss auf
die zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge zu nehmen. Legal One
tritt also insbesondere nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe
einer Vertragsseite in Erscheinung. Entsprechend entstehen Legal One
auch keinerlei Pflichten aus der Vertragsbeziehung zwischen den
Nutzern. Legal One übernimmt keine Gewähr für die korrekte
Ausschreibung, Annahme oder Umsetzung der Drittleistungen oder das
Zustandekommen etwaiger Vertragsabschlüsse.
3.2
Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Legal One enthält
spezifische Funktionen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch dem
Nutzer zusteht. Ansprüche auf darüber hinausgehende Leistungen, wie
Beschwerdemanagement oder Schlichtertätigkeiten, bestehen nicht und
auch eine Bereitstellung spezieller Funktionen kann nicht
eingefordert werden.
3.3
Das Dienstleistungsangebot von Legal One umfasst den Betrieb der
digitalen Plattform nach den in diesen AGB bezeichneten
Spezifikationen. Auftragsvermittlung und Datentransfer sind davon
ausgeschlossen. Der funktionelle Umfang der Legal-One-Plattform ist
nicht abschließend festgelegt. Es steht Legal One frei, jederzeit
sein Leistungsspektrum auszubauen, einzuschränken oder in sonstiger
Weise zu modifizieren. Diese Veränderungen können technischer,
sprachlicher, inhaltlicher oder optischer Natur sein.
3.4
Temporär notwendige Wartungsarbeiten der Legal-One-Plattform können
zu einer punktuellen Einschränkung in der Abrufbarkeit bzw.
Nutzbarkeit des digitalen Angebots führen. Solche Maßnahmen werden
jedoch stets verhältnismäßig benutzerfreundlich durchgeführt.
Geplante Wartungsarbeiten finden in der Regel zu solchen Zeiten
statt, an denen die allgemeine Nutzungsrate besonders niedrig ist.
Nehmen die Wartungsmaßnahmen eine erhebliche Dauer in Anspruch,
werden sie mit einem ausreichenden Vorlauf so angekündigt, dass sich
der Nutzer darauf vorbereiten kann. Darüber hinaus können stets
auch spontane Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn plötzliche,
den Betriebsablauf störende Probleme auftreten und eine sofortige
Beseitigung notwendig machen. In Frage kommen hier insbesondere
Cyberattacken oder Viren.
3.5
Legal One garantiert keine feste Verfügbarkeit. Ausfallzeiten, die
durch technische oder anderweitige Probleme infolge von höherer
Gewalt oder Drittverschulden verursacht werden und die Legal One
nicht zu verantworten hat, sind vom Nutzer hinzunehmen.
3.6
Legal One führt nach eigenem Ermessen Plausibilitätsprüfungen der
von anderen Nutzern der Plattform kundgetanen Informationen durch.
Legal One übernimmt keinerlei Garantie dafür, dass sämtliche dort
auftretende Nutzer identisch mit den behaupteten Personen oder die
jeweiligen Eigenschaften korrekt sind. Auch eine vertragsbrüchige
Verwendung der Plattform durch Dritte kann von Legal One nicht
ausgeschlossen werden, sodass in einem solchen Fall analog auch keine
Einstandspflicht begründet wird
3.7 Legal
One entscheidet nach eigener Maßgabe, an welchem Ort der EU es das
Rechenzentrum der Plattform ansiedelt.
4.
Pflichten der Nutzer
4.1
Dem Nutzer der Legal-One-Plattform sind vertrags- und rechtswidrige
Zweckentfremdungen untersagt. Das Wissen um die Pflichtverletzung
eines anderen Nutzers ist Legal One unverzüglich an die folgende
Mailadresse mitzuteilen: info@terminsvertreter.com
4.2
Die auf der Legal-One-Plattform geteilten Inhalte und Angebote sind
allumfänglich von dem jeweiligen Nutzer zu verantworten. Bei
Unsicherheiten darüber, ob die Abrufbarkeit bestimmter Angebote oder
Inhalte weltweit gegen gesetzliche Regelungen, die guten Sitten oder
die Rechte Dritter verstoßen könnte, ist der Nutzer verpflichtet,
die Rechtsmäßigkeit vor der Veröffentlichung derartiger
Informationen zu prüfen. Insbesondere sind hierbei Marken-, Namens-
und Urheberrechte sowie der Daten- und Jugendschutz zu
berücksichtigen. Legal One ist nicht verpflichtet, eine solche
Rechtmäßigkeitsüberprüfung durchzuführen.
4.3
Bei jeglichen Kommunikationsvorgängen über die Plattform muss der
Nutzer dafür Sorge tragen, dass die gängigen rechtlichen
Informationspflichten erfüllt werden.
4.4
Die Legal-One-Plattform ist zweckgebunden. Die dort zur Verfügung
gestellten Kommunikationswege sind ausschließlich der Kommunikation
für Drittleistungen vorbehalten. Andere Drittleistungen zu bewerben
oder sonstige Zuwiderhandlungen der Funktionsbestimmung sind
unzulässig.
4.5
Legal One unterliegt als Betreiber und Inhaber der Plattform keiner
berufsrechtlichen, sondern einzig einer vertraglichen
Verschwiegenheitspflicht. Der Nutzer hat daher vor der jeweiligen
Nutzungsaufnahme dafür einzustehen, dass sein Mandant den Gebrauch
von Drittleistungen und die Legal-One-Dienstleistungen kennt und
gestattet.
4.6
Der Nutzer darf keine unverhältnismäßige Belastung der
Legal-One-Plattform hervorrufen, indem er Inhalte verwendet, welche
eine Gefahr für die Integrität, Stabilität und Verfügbarkeit der
Legal-One-Plattform darstellen können.
4.7
Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche auf der Legal-One-Plattform
veröffentlichten Angebote und Inhalte in Form einer sich stets auf
dem neuesten Stand befindlichen Sicherungskopie aufzubewahren, damit
bei einem Systemausfall der Datenbestand mit geringem Aufwand schnell
und flächendeckend wiederherstellbar ist.
4.8
Aktuelle Vorschriften, Hinweise und FAQ von Legal One sind vom Nutzer
zu beachten.
4.9
Der Nutzer tritt sämtliche Ansprüche gegenüber Legal One ab, wenn
Dritte Legal One wegen einer Pflichtverletzung des Nutzers zur
Verantwortung ziehen wollen, es sei denn, der Nutzer hat nicht für
die Pflichtverletzung einzustehen. Fallen Legal One Kosten für eine
Rechtsverteidigung an, sind diese in angemessener Weise zu erstatten.
5.
Ausschreibungen einstellen
5.1
Beim Einstellen von Ausschreibungsinhalten obliegt es der Pflicht des
Nutzers, sämtliche Informationen vollständig und korrekt einzugeben
bzw. zu umschreiben. Auch die passende Zuordnung der Ausschreibung in
die entsprechende Kategorie liegt im Verantwortungsbereich des
Nutzers. Alle für die Übernahmeentscheidung fundamentalen Aspekte
des Falles müssen wahrheitsgetreu mitgeteilt werden und sich auf
einen konkreten Fall beziehen.
5.2
Dem Nutzer ist es untersagt, Ausschreibungen, die er auf der von
Legal One betrieben Plattform veröffentlicht, parallel auf anderem
Wege anzubieten. Diese Alleinstellung ist eine der wesentlichen
wirtschaftlichen Fundamente der Plattformleistung von Legal One.
5.3
Offene Ausschreibungen, die noch keine finale Annahme erhalten haben,
können vom Nutzer selbstständig gelöscht und bei Bedarf später
erneut eingestellt werden.
6.
Bewertungssystem
6.1
Eine wesentliche Maßnahme der Qualitätssicherung und -kontrolle
sowie zugleich eine Missbrauchsbarriere der Legal-One-Plattform ist
das integrierte Bewertungssystem. Nutzer sind nach Abwicklung
einer Legal-One-Dienstleistung verpflichtet, die Leistung des
Leistungserbringers zu bewerten. Diese Einschätzungen dienen der
Vollständigkeit des Bewertungssystems. Sie müssen korrekt sein und
eine konkrete Legal-One-Dienstleistung betreffen. Individuelle
Eingaben bei diesen Bewertungen dürfen weder ehr- noch
rechtsverletzend und müssen Folge einer hinreichenden
Tatsachengrundlage sein.
6.2
Die auf diese Weise erzielten Bewertungen dienen in erster Linie der
internen Auswertung von Legal One. Wird bei den Leistungen eines
Nutzers eine unterdurchschnittliche Qualität ermittelt, werden
Verbesserungsvorschläge unterbreitet, um die Defizite zu
identifizieren und schließlich zu beheben. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, die Bewertungen auf der Plattform selbst,
beispielsweise in Form einer Zusammenfassung der Ergebnisse, für
alle Nutzer zugänglich zu machen.
6.3
Nutzern ist es untersagt, sich selbst zu bewerten oder Dritte für
Bewertungen zu beauftragen.
7.
Vergütung, Rechnungsstellung, Einzugsermächtigung
7.1
Die jeweils aktuellen Preisangaben bestimmen die Vergütungen für
die Dienstleitungen von Legal One. Ist die Zahlung von Vergütungen
für Legal-One-Dienstleistungen an den Eintritt eines bestimmten
Ereignisses gebunden, tritt die Fälligkeit der Vergütung mit dem
Eintritt des bei der Preisgabe bestimmten Ereignisses ein und muss
nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden.
7.2
Ergibt sich die Vergütung für Legal One aus einem Prozentsatz der
Vergütung, die auf eine vermittelte Leistung entfällt (sogenannte
Vergütungsbasis), so ist das Entstehen des Anspruchs auf Vergütung
für die Plattformleistung nicht erst an den Erhalt der Vergütung
durch den Nutzer für die vermittelte Leistung gebunden. Vor
Festlegung des prozentualen Anteils erfolgt kein Abzug von der
Vergütungsbasis gemäß Gebührenmodell. Insbesondere werden
folglich Skonti, Rabatte, sonstige Kosten oder Preisnachlässe, die
von den Nutzern vereinbart wurden, nicht wertmindernd bei der
Vergütungsbasis berücksichtigt. Bei einer Umgehung oder
treuwidrigen Vereitelung des Ereignisses durch den Nutzer, welches
zur Auszahlung der Vergütung führen würde, wird dieser
gesamtschuldnerisch zur Zahlung der vereitelten Vergütung an Legal
One verpflichtet. Darüber hinausgehende Ansprüche werden davon
nicht beeinflusst.
7.3
Wurde nach einer Leistungsvermittlung die entsprechende
Legal-One-Dienstleistung nicht erbracht, weil beispielsweise der
Termin nicht stattfand, hat der Nutzer Legal One davon in Kenntnis zu
setzen. Legal One ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis
einzufordern. Wurde Legal One erst nach Eintreffen des
Terminvertreters von dem Terminausfall unterrichtet, wird die
Zahlungsverpflichtung nicht durch die Gegenleistungspflicht
aufgehoben. Die Vergütung von Legal One muss also dennoch
stattfinden.
7.4
Die von Legal One ausgestellte Rechnung entspricht den steuerlichen
Richtlinien und wird per E-Mail versandt.
7.5
Sollte ein Nutzer Einwendungen gegen von Legal One ausgestellte
Rechnungen erheben, müssen diese spätestens innerhalb von sechs
Monaten nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Ein
Fristversäumnis führt zum Ausschluss des Nutzers, es sei denn, der
Nutzer kann plausibel belegen, dass er für die nicht rechtzeitige
Mitteilung nicht verantwortlich ist. Die Möglichkeit der
Ausschlusswirkung wird dem Nutzer in seinen Rechnungen von Legal One
kenntlich gemacht.
7.6
Die Vergütung von Legal One kann durch Erteilung einer
Einzugsermächtigung durch den Nutzer stattfinden. Mindestens fünf
Werktage vor dem Einzug des offenen Rechnungsbetrages übersendet
Legal One die entsprechende Rechnung an den Nutzer. Bei einem
Fehlversuch des Forderungseinzuges ist der Nutzer verpflichtet, bei
Legal One für die dabei verursachten Mehrkosten aufzukommen, es sei
denn, der Nutzer kann nachweisen, dass er für den Fehlversuch nicht
verantwortlich ist. Bei der Pauschalisierung des Mehrkostenaufwandes
infolge des Fehlversuchs zum Forderungseinzug, ist für den möglichen
Nachweis irrelevant, ob überhaupt ein Schaden, ein deutlich
geringerer oder ein erheblich höherer Schaden hervorgerufen wurde.
7.7
Bei einem Vergütungsverzug darf Legal One Mahnkosten in Höhe von €
3,50 erheben, es sei denn, der Nutzer hat nachweislich nicht für das
Fristversäumnis einzustehen. Bei der Pauschalisierung des
Mahnkostenaufwandes infolge des Fristversäumnisses, ist für den
möglichen Nachweis irrelevant, ob überhaupt ein Schaden, ein
deutlich geringerer oder ein erheblich höherer Schaden hervorgerufen
wurde.
7.8
Sämtliche Kostenpositionen, namentlich alle Vergütungen oder
Preise, die in der Gebührenordnung, in Angeboten oder Preistabellen
enthalten sind, gelten zuzüglich der Umsatzsteuer.
7.9
Die Abrechnung der Drittleistungen erfolgt ausschließlich zwischen
den Nutzern selbst.
8.
Haftungsbeschränkung
8.1
Die nachfolgenden Vorschriften zur Haftungsbeschränkung von Legal
One beziehen sich auf jegliche Schadenersatzansprüche und
Haftungsfragen, unabhängig vom ursächlichen Rechtsgrund (unter
anderem Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung,
Leistungshindernis, unerlaubte Handlung), mit Ausnahme von:
A)
Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aus Beeinträchtigungen von
Leben, Körper und Gesundheit entstehen.
B)
Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer durch arglistiges
Verschweigen eines Mangels durch Legal One oder infolge
Nichtvorhandenseins einer Beschaffenheit, für welche Legal One
einzustehen hat, entstehen.
C)
Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aufgrund von vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhaltensweisen von Legal One, deren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
D)
Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aus den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes entstehen.
Auf
diese vorstehenden Fälle sind die gesetzlichen Regelungen
anzuwenden.
8.2
Der Haftungsumfang von Legal One umfasst bei fahrlässiger
Schadensverursachung nur die Verletzung fundamentaler so genannter
Kardinalspflichten. Dabei handelt es sich um Pflichten, die für die
Verwirklichung des Vertragszwecks maßgeblich sind und auf deren
Realisierung der Vertragspartner vertrauen darf. Bei einer
Zuwiderhandlung dieser Obliegenheiten muss Legal One nur beschränkt
für den Schaden haften und ihn ersetzen, der typisch und bei
Abschluss des Vertrages für Legal One vorhersehbar ist. Fälle von
leichter und einfach fahrlässiger Schadensverursachung sind aus dem
Haftungsumfang von Legal One ausgeschlossen.
8.3
Legal One übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung für
Fehler, die bereits beim Vertragsabschluss von mietrechtlichen und
ähnlichen Nutzungsverträgen vorhanden waren.
8.4
Legal One garantiert eine kostenfreie allgemeine Erreichbarkeit der
Plattform. Störungen der Verfügbarkeit sind nicht Teil des
Haftungsumfangs von Legal One. Nutzer, bei denen eine eingeschränkte
bzw. nicht vorhandene Erreichbarkeit einen Vertragsschluss
beeinflusst, indem beispielsweise die Einstellung einer Ausschreibung
verhindert wird, können gegenüber Legal One keinerlei Ansprüche
geltend machen.
9.
Laufzeit, Kündigung, Löschung, Sperrung und andere Maßnahmen
9.1
Die Kündigungsfrist für den unbefristeten Nutzungsvertrag beläuft
sich sowohl für den Nutzer als auch für Legal One auf sieben Tage.
Das Kündigungsschreiben des Nutzers kann schriftlich oder per E-Mail
an info@terminsvertreter.com.de erfolgen.
9.2
Begründet sich bei Legal One der Verdacht auf Verletzungen der
Pflichten durch den Nutzer, indem unter anderem Dritte Anhaltspunkte
dafür hervorbringen, setzt Legal One den betreffenden Nutzer hiervon
in Kenntnis. Legal One steht es frei, dem Nutzer eine
verhältnismäßige Frist zu setzen, innerhalb derer dieser Stellung
zu den Vorwürfen beziehen kann. Diese Frist kann bei besonderer
Dringlichkeit auf wenige Stunden festgesetzt werden.
9.3
Legal One ist berechtigt, die folgenden Maßnahmen einzuleiten, wenn
konkrete Verdachtsmomente vorliegen, die auf eine aktuelle oder
vergangene Pflichtverletzung eines Nutzers, zum Beispiel in Form von
wahrheitswidrigen Kontaktdaten und Qualifikationen oder einer
Schädigung der anderen Nutzer, hindeuten:
A)
Löschung vereinzelter Ausschreibungen und Inhalte, wie Bewertungen,
des Nutzers von der Plattform, die durch Legal One betrieben wird.
B)
Einschränkungen hinsichtlich der vollumfänglichen Nutzbarkeit der
Legal-One-Plattform für den jeweiligen Nutzer.
C)
Sperrung des Nutzers.
Die
Entscheidung zur jeweiligen Maßnahme ist an die
Betriebserfordernisse der Legal-One-Plattform ebenso geknüpft wie an
spezielle Haftungsrisiken, berechtigte Interessen betreffender
Anspruchsteller und des Nutzers. Wesentliche Punkte, die dabei
Berücksichtigung finden, sind das Verschulden des Nutzers, das
Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken sowie die Stellungnahme des
Nutzers.
9.4
Wurde ein Nutzer einmal gesperrt, ist es ihm untersagt, ein anderes
Profil anzulegen oder sich unter neuem Namen bei Legal One zu
registrieren.
9.5
Ausschreibungen und Inhalte verbleiben so lange in dem aktuellen
Zustand, bis der Vertrag endet. Der Nutzer kann diese einsehen und
unter Umständen mittels des Browsers speichern und ausdrucken. Bei
Vertragsende obliegt es der Entscheidung von Legal One, die
betreffenden Daten zu löschen. Ebenso ist Legal One dazu berechtigt,
auch nach Vertragsende Inhalte des Nutzers zu speichern und
beispielsweise in Form von Bewertungen zu nutzen, es sei denn, der
Nutzer kann berechtigte Interessen geltend machen, die dem
entgegenstehen.
9.6
Ein in Aussicht gestelltes Vertragsende befreit die Parteien nicht
von der Pflicht, sämtliche vertraglich vereinbarte Drittleistungen
ordnungsgemäß durchzuführen. Entsprechend fallen bis zum
Vertragsende Vergütungsansprüche der Legal One an. Legal One steht
es frei, beim Zugang der Kündigungsmitteilung, offene
Ausschreibungen des Kündigenden für Drittleistungen zu löschen.
10.
Vertragsübernahme durch Dritte
Unter
Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ist es Legal One
gestattet, sämtliche Rechte und Pflichten, die aus dem
Nutzungsvertrag hervorgehen, ganz oder teilweise auf einen Dritten zu
übertragen. Dem Nutzer steht dann die Möglichkeit offen, spätestens
drei Wochen nach Bekanntwerden dieser Übernahme binnen vier
Werktagen zu kündigen.
11.
Besondere Bedingungen der Legal-One-Terminvertretung
11.1
Abschluss der Vereinbarung
11.1.1
In Form von Ausschreibungen ist es Nutzern auf der von Legal One
betriebenen Plattform möglich, Gerichts- oder Ortstermine und
sonstige Leistungen, namentlich die Akteneinsicht, durch
entsprechende Einstellungen zum Angebot anzubieten. Hierbei gelten,
wenn nicht auf abweichende Bestimmungen verwiesen wird, die in
Abschnitt 11.4 benannten Regelvorschriften.
11.1.2
Der Nutzer, der eine Ausschreibung in die Plattform einstellt,
gewährleistet für den Zeitraum, innerhalb dessen die Ausschreibung
auf der Legal-One-Plattform veröffentlicht ist, dass derselbe Termin
nur dort und nicht auch anderweitig Dritten angeboten wird.
11.1.3
Einem bei Legal One registrierten Nutzer ist es untersagt, seine
Tätigkeiten als Terminvertreter für Ausschreibende außerhalb der
Legal-One-Plattform auszuüben, zu denen der Kontakt überhaupt erst
durch die Dienstleistungen der Legal One zustande kam. Bei einer
Umgehung der Legal-One-Plattform muss der Terminvertreter eine
entsprechende Vergütung an Legal One zahlen.
11.1.4
Nutzer der Plattform werden automatisch von Legal One über die
Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Ein interner Vergabealgorithmus
verarbeitet dabei die vom Nutzer im Profil spezifizierten Vorgaben.
Ein einzelner Nutzer kann eine Benachrichtigung nicht einfordern.
11.1.5
Die Entstehung eines Vertrages ist an die Annahme einer Ausschreibung
durch einen Nutzer geknüpft. Dafür ist auf der Plattform eine
Terminannahme durch Mausklick zu bestätigen. Anschließend ergeht an
beide Vertragsparteien eine elektronisch versandte Mitteilung, die
weitere Kommunikationsinformationen des Vertragspartners vermittelt.
11.2
Besondere Nutzer-Pflichten
11.2.1
Mit der Annahme einer Ausschreibung erklärt der Nutzer konkludent,
sämtliche benannten Anforderungen, namentlich die gewünschte
Tätigkeitsspezialisierung oder die Fachanwaltschaft, zu gewähren.
Die Ausübung der Leistungen unterliegt beim Terminvertreter den
berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten, was insbesondere die
rechtzeitige Wahrnehmung des Termins, die Vorbereitungsmaßnahmen
sowie die Dokumentationspflicht betrifft. Die vom Auftraggeber
kenntlich gemachten Vorgaben sind zu berücksichtigen, sodass es
einem Terminvertreter nicht gestattet ist, ohne vorherige
ausdrückliche Weisung, Vergleiche unwiderruflich abzuschließen,
Rechtsmittel zurückzunehmen oder Anerkenntnisse abzugeben.
11.2.2
Der Nutzer, der die Ausschreibung einstellt, hat für die Einhaltung
seiner berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten Sorge zu tragen. Dazu
gehören vor allem die Einholung erforderlicher Einwilligungen durch
den Mandanten, die Eignungsprüfung des Vertreters für den Fall
sowie die rechtzeitige Inanspruchnahme des Terminvertreters. Dem
ausschreibenden Nutzer wird nicht versichert, dass seine
Ausschreibung angenommen wird.
11.3
Bestimmung des Leistungsinhalts und der Abrechnung
11.3.1
Die Terminvertretung unterliegt dem rechtsbindenden
Legal-One-Gebührenmodell. Änderungen oder Neustrukturierungen
dieser Verordnung mit zukünftiger Wirkung sind von Legal One
jederzeit statthaft durchführbar. Legal One behält sich vor,
Funktionsweisen zu integrieren, die es Nutzern ermöglichen, in
Preisverhandlungen zu treten.
11.3.2
Die Vertragsparteien müssen nicht strikt den Vorschriften der Leistungserbringung folgen. Es ist ihnen gestattet,
darüber hinausgehende Vereinbarungen zu treffen. Unzulässig sind jedoch stets nachträgliche Verringerungen oder
Kürzungen der nach dem Gebührenmodell entstandenen Gebühren, insbesondere durch Rückzahlungen, Preisnachlässe oder
Neutralleistungen. Nachträgliche Erhöhungen der zwischen den Nutzern vereinbarten Vergütung für die
Terminsvertretung sind jedoch über die Plattform von terminsvertreter.com zur Verfügung gestellte Funktion
möglich.
11.3.3
Die Art und Fälligkeit der Abrechnung beauftragter Terminsvertreter wird durch den ausschreibenden Nutzer in den
Accounteinstellungen festgelegt. Zur Verfügung steht die Abrechnung zwischen den Nutzern durch Rechnungslegung
seitens des Leistungserbringers (Terminvertreter) oder als Gutschrift i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG durch den
Leistungsempfänger (ausschreibender Nutzer). Per Gutschrift abzurechnende Termine sowie besondere
Fälligkeitsvoraussetzungen (z.B. Zurverfügungstellung eines ordnungsgemäßen Terminberichts) werden in der
Detailansicht des Termins als solche gekennzeichnet. Durch das Absenden der Bewerbung stimmt der Bewerber den
Abrechnungsmodalitäten der ausschreibenden Kanzlei zu. Um anderen Nutzern die Abrechnung per Gutschrift zu
ermöglichen, werden von den Nutzern durch Legal One folgende Daten erhoben, gespeichert und im Falle der Abrechnung
im Gutschriftverfahren an den ausschreibenden Nutzer weitergegeben:
-
IBAN,
BIC und Kontoinhaber des Nutzers,
-
Steuernummer
bzw. USt-ID des Nutzers und
-
Inanspruchnahme
der Kleinunternehmerregelung durch den Nutzer ja / nein.
Die Nutzer verpflichten sich, diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Teilnahme an Terminen, die
per Gutschriftverfahren abgerechnet werden, ist weiterhin möglich. Die Auszahlung geschieht erst nach Hinterlegung
der vorbezeichneten Daten.
11.4.
Regelbedingungen
11.4.1
Interessenkonflikte, die dem Terminvertreter aus einem Mandat
entstehen, führen zur Unwirksamkeit des Vertrages. Außerdem ist der
Terminvertreter verpflichtet, von etwaigen Kollisionen dieser Art
unverzüglich Bericht zu erstatten.
11.4.2
Die ausgeschriebene Tätigkeit der Terminvertretung unterliegt den
Nettopreisen und Aufpreisen des Legal-One-Gebührenmodells zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das nach den Maßgaben der Legal One
errechnete Pauschalhonorar beinhaltet die Erstellung und Vermittlung
eines Terminberichts, wobei Reise-, Kommunikations-, Kopie-,
Portokosten und Ähnliches nicht erstattet werden.
11.4.3
Ist ein Terminvertreter aufgrund bestimmter Verhinderungen
außerstande, den Termin wahrzunehmen, hat er die Pflicht, dies dem
Auftraggeber unverzüglich zu melden.
11.4.4
Bestimmt das Gericht die Aufhebung eines Termins, entfällt dem
Terminvertreter sein Honoraranspruch, wenn er rechtzeitig von der
Terminaufhebung unterrichtet wurde, sodass keine Anreise zu dem
Termin stattfand.
11.4.5
Das Pauschalhonorar von Legal One begleicht die Wahrnehmung des
Termins und deckt keine Folgetermine ab. In der Ausschreibung können
jedoch weiterführende Vergütungsvereinbarungen für Folgetermine
benannt werden.
11.4.6
Es ist den Parteien nicht möglich, bereits vereinbarte
Terminvertretungen grundlos aufzuheben. Eine entsprechende Kündigung
der Verpflichtung zur Terminvertretung kann nur aus einem wichtigen
Grund erfolgen.
12.
Besondere Bedingungen für die Zurverfügungstellung von Dokumenten
12.1
Dokumentenaustausch
12.1.1
Legal One bietet den Nutzern auf der Plattform von
terminsvertreter.com die Möglichkeit zum Dokumentenaustausch. Die
Teilnahme der Nutzer an diesem System ist freiwillig. Hierzu richtet
Legal One die Plattform auf einem leistungsfähigen und sicheren
Server ein.
12.1.2
Ab der Terminsvergabe hat der ausschreibende Nutzer die Möglichkeit,
auf dem für ihn von Legal One eingerichteten virtuelle Datenserver
Daten abzulegen, auf die er und der Nutzer, der die Ausschreibung
angenommen hat, zugreifen können.
12.1.3
Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Daten müssen vom
ausschreibenden Nutzer freigegeben werden. Dies kann manuell oder
automatisiert erfolgen. Erfolgt keine manuelle Freigabe werden
hochgeladene Daten in Abhängigkeit von der Zeitspanne bis zum Termin
automatisch freigegeben (zwischen 30 Minuten und 24 Stunden nach dem
Hochladen).
12.1.4
Der andere Nutzer wird automatisch per E-Mail informiert, wenn neue
Daten hochgeladen und für ihn freigegeben wurden. Auf Wunsch kann
der ausschreibende Nutzer per E-Mail darüber informiert werden, wenn
der Terminsvertreter die Daten angesehen bzw. heruntergeladen hat.
12.1.5
Der Nutzer, der die jeweilige Datei hochgeladen hat, kann diese
jederzeit löschen oder überschreiben.
12.1.6
Sollten bis 7 Tage vor dem Termin noch keine Daten von dem
ausschreibenden Nutzer hochgeladen worden sein, wird das System ihn
automatisch hieran durch Versand einer E-Mail informieren.
12.1.7
Der Terminsvertreter hat ab 4 Tage vor dem Termin die Möglichkeit,
beim ausschreibenden Nutzer Daten für die Terminsvertretung
anzufordern, wenn bis dahin noch keine zur Verfügung gestellt worden
sind.
12.1.8
Der Nutzer, der einen ausgeschriebenen Termin wahrgenommen hat, kann im Anschluss hieran zur Terminserläuterung für
den ausschreibenden Nutzer Dokumente über die Plattform von terminsvertreter.com zur Verfügung stellen. Die Freigabe
der Dokumente für den ausschreibenden Nutzer erfolgt automatisch mit dem Hochladen. Die Dokumente werden 14 Tage
nach der Übersendung des Terminsvertreterberichts gelöscht.
12.2
Pflichten von Legal One und Umfang der Leistungen
12.2.1
Legal One schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von
Speicherplatz zur Nutzung – aktuell über einen Amazon S3-Server in
Deutschland. Sie trifft hinsichtlich der übermittelten und
verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Nicht
geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der
Datenverbindung von den Nutzern zur Plattform.
12.2.2
Für die Beachtung etwaiger Aufbewahrungsfristen sind die jeweiligen
Nutzer verantwortlich. Die zur Verfügung gestellten Daten werden 14
Tage nach dem Termin automatisch vom System gelöscht. Die Daten
können jederzeit früher manuell vom Dateninhaber gelöscht werden.
12.3
Datenschutz, -sicherheit und -sicherung
12.3.1
Legal One verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies
für die Durchführung der Zurverfügungstellung von Dokumenten
notwendig ist. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass
die über die Plattform zur Verfügung gestellten Daten von Legal One
gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies
unter Abwägung der berechtigten Interessen der Nutzerbelange und der
Vertragszwecks erforderlich ist.
12.3.2
Soweit der ausschreibende Nutzer durch die Zurverfügungstellung von
Dokumenten personenbezogene Daten verarbeitet, ist er für die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der
anwaltlichen Verschwiegenheit verantwortlich. Legal One verarbeitet
die von Seiten der Nutzer bereitgestellten bzw. übermittelten Daten
nur im Rahmen der Weisungen des ausschreibenden Nutzers (Freigabe).
Legal One übernimmt keinerlei Haftung, wenn personenbezogene Daten
eines Betroffenen, die auf der Plattform hochgeladen worden sind, von
Dritten missbraucht werden und der Betroffene hierdurch Schäden in
seinem Ansehen seiner sozialen und/oder physischen Existenz erleidet
(z.B. Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Gesundheit einer Person,
etwa durch Preisgabe von Daten eines verdeckten Ermittlers oder eines
Zeugen; (erhebliche) Beeinträchtigungen der gesellschaftsrechtlichen
Stellung und/oder der wirtschaftlichen Verhältnisse, etwa durch
Preisgabe von Daten über Vertragsbeziehungen, Einkommen,
Sozialleistungen, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, dienstliche
Beurteilungen, Insolvenzen, Pfändungen, Schulden,
psychologisch-medizinische Untersuchungsergebnisse, Unterbringung in
Anstalten etc.).
12.3.3
Legal One selbst übernimmt keine Sicherung der zur Verfügung
gestellten Daten. Auf die Datensicherung des den Server betreibenden
Unternehmens hat Legal One keinen Einfluss. Die Nutzer haben daher
selbst eine Sicherung der Daten sicherzustellen.
12.4
Einwilligung der Betroffenen
12.4.1
Soweit der ausschreibende Nutzer dem Terminsvertreter den Zugang zu
Dokumenten eröffnet, obliegt es ihm, den Terminsvertreter zum
sicheren Umgang mit den Daten anzuhalten. Da beim Hochladen von
Schriftstücken oder Dateien in der Regel personenbezogene Daten der
Mandanten als Betroffene verarbeitet werden, empfiehlt Legal One dem
ausschreibenden Nutzer, sich vom Betroffenen die schriftliche
Einwilligung erteilen zu lassen.
12.4.2
Die Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sicher mit den
Zugangsdaten umgehen, die den Zugang zur Plattform und damit den
hochgeladenen Dateien eröffnen.
12.5
Sperrung / Löschung von Daten
12.5.1
Wird von Dritten (z.B. Mandanten) oder einer Behörde im Rahmen ihrer
Aufgaben die Sperrung des Zugangs oder die Löschung von auf der
Plattform zur Verfügung gestellten Daten oder auch einzelner
Dokumente verlangt, so ist Legal One nach billigem Ermessen
berechtigt, den Zugang zu sperren oder zu löschen.
12.5.2
Legal One ist zur Sperrung berechtigt, wenn eine Nutzer dies unter
Angabe der Zugangsdaten schriftlich verlangt, dies zur Verhinderung
des Missbrauchs oder zur Abwehr eines Angriffs auf die IT-Sicherheit
der Plattform dringend erforderlich und geeignet ist oder die
Vertragszeit abgelaufen ist. Die Sperrung mit bei Entfallen dies sie
berechtigten Grundes aufgehoben.
12.5.3
Legal One ist zur Löschung der zur Verfügung gestellten Dokumente
berechtigt, wenn die Vertragszeit abgelaufen ist, dies behördlich
angeordnet wird, der ausschreibende Nutzer dies manuell im System
veranlasst, der ausschreibende Nutzer dies unter Angabe der
Zugangsdaten schriftlich verlangt, 14 Tage nach Beendigung des
ausgeschriebenen Termins, ein Dritter hierauf einen rechtskräftigen
Anspruch hat aus wichtigem Grund unter Abwägung der Interessen von
Legal One und der beteiligten Nutzer. Die Löschung soll
grundsätzlich erst erfolgen, wenn eine Sperrung des mit der Löschung
bezweckten Erfolgs nicht ausreichend ist; dies gilt nicht für die
automatische Löschung 14 Tage nach Beendigung des ausgeschriebenen
Termins sowie die manuelle Löschung durch den ausschreibenden Nutzer
und sein schriftliches Verlangen gegenüber Legal One.
13.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1
Die aktuell gültige Version der von Legal One festgelegten AGB
finden sich auf der Plattform wieder. Archivierende Aufgaben
übernimmt Legal One nicht, sodass keine Zustellung verjährter AGB
angefordert werden kann.
13.2
Treten Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Kosten
bzw. Gebühren infolge von hoheitlichen Urteilen in Kraft, ist es
Legal One gestattet, ab dem Zeitpunkt der Bestimmung die Höhe der
Entgelte entsprechend der Änderung zukünftig durch eine einseitige
Erklärung anzugleichen.
13.3
Erfolgt eine Erhöhung sonstiger, nicht in 11.2 genannter Kosten, ist
Legal One berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Änderung die Entgelte in
der Höhe des Preisanstieges für die Zukunft gemäß der Bestimmung
aus 11.6 anzupassen, vorausgesetzt die Änderung verschiebt beim
Verhältnis von Leistung und Gegenleistung das Gleichgewicht nicht
erheblich zum Nachteil des Nutzers. Eine solche Anpassung findet
beispielsweise statt, wenn Dritte, die Vorleistungen erbringen
müssen, um von Legal One die vertraglich zugesicherten Leistungen zu
erhalten, ihre Preise erhöhen.
13.4
Unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Leistung und
Gegenleistung und der Pflicht Benachteiligungen des Nutzers zu
vermeiden, ist es Legal One bei Vorliegen triftiger Gründe
gestattet, die in 11.6 benannten Leistungsbereiche zu ändern. Als
triftiger Grund kommen technische Neuentwicklungen in Frage, die auf
die geschuldeten Leistungen anwendbar sind. Ebenso können Änderungen
im Leistungsrepertoire von Dritten, die für Legal One in Vorleistung
treten, um wiederum Leistungen zu erhalten, einen solchen triftigen
Grund darstellen.
13.5
Legal One steht es unter der Prämisse, die Vertragsposition des
Nutzers dadurch nicht zu dessen Ungunsten zu beeinflussen, frei, die
vorliegenden AGB zu ändern/aktualisieren. Die Vorschriften, die
grundlegende Bedeutung entfalten, beispielsweise hinsichtlich
Laufzeit und Haftung, müssen im Wesenskern unverändert bleiben.
Außerdem muss eine solche Modifizierung der Angleichung an
spezifische Entwicklungen dienen, welche beim Schließen des
Vertrages nicht vorhersehbar waren und deren nicht vorgenommene
Integrierung das Gleichgewicht der Vertragsverhältnisse deutlich
beeinträchtigen würde. Zusätzlich können Änderungen oder
Erweiterungen der AGB dadurch begründet werden, dass diese Maßnahme
solche Probleme bei der Vertragsdurchführung zu beseitigen in der
Lage ist, die durch Regelungslücken entstanden sind, welche erst
nach Vertragsschluss aufgetreten sind.
13.6
Legal One ist verpflichtet, derlei Modifizierungen der AGB ihren
Nutzern spätestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der Neuerungen
per E-Mail mitzuteilen. In dem Ausbleiben eines schriftlichen
Widerspruchs per E-Mail innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der
E-Mail, liegt eine konkludente Annahme der geänderten AGB. Diese
Widerspruchsfrist wird in der E-Mail, in welcher Legal One ihre
Nutzer über die Änderungen informiert, gesondert ausgewiesen. Ein
Widerspruch des Nutzers innerhalb der benannten Frist lässt die
vorherigen AGB für den Vertrag des betreffenden Nutzers unberührt.
13.7
Eine Inanspruchnahme des Zurückbehaltungsrechts oder eine
Aufrechnung kann der Nutzer nur dann verlangen, wenn die
Gegenforderungen entweder rechtskräftig festgestellt oder von Legal
One nicht bestritten werden.
13.8
Eine vollständige oder teilweise Abtretung von Ansprüchen gegen
Legal One an Dritte ist nicht gestattet.
13.9
Die gänzliche oder teilweise Rechtsunwirksamkeit und/oder
Undurchführbarkeit sowie der nachträgliche Verlust der
Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit einzelner Bestandteile
der AGB oder des Nutzungsvertrages beeinflussen nicht die Gültigkeit
der übrigen Vorschriften der AGB oder des Nutzungsvertrages.
13.10
Sämtliche Rechtsverhältnisse, auf deren Grundlage diese AGB
beruhen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,
ausgenommen der Bestimmungen, die eine Anwendung ausländischen
Rechts oder des CISG vorsehen.
13.11
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt Berlin als
ausschließlicher Gerichtsstand. In folgenden Fällen gilt Berlin
außerdem als ausschließlicher Gerichtsstand:
A)
Der Nutzer hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.
B)
Nach Vertragsschluss hat der Nutzer seinen Geschäftssitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt.
C)
Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Nutzers sind
unbekannt.
– Ende
–
Stand:
August 2018
Gehe zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig bis einschließlich 30.11.2022)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.12.2022)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachfolgend „AGB“) der Legal One GmbH, Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 156748
B, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Felix Fidelsberger, Greifswalder Straße 207, 10405 Berlin
(nachfolgend: „Legal One“)
1. Gegenstand der AGB
1.1 Legal One bietet unter der terminsvertreter.com eine Plattform für internetbasierte Dienstleistungen für
Kanzleien und zugelassene Syndikusrechtsanwälte/Syndikusrechtsanwältinnen in Unternehmen (nachfolgend: Nutzer) an.
1.2 Diese AGB erstrecken sich auf die folgenden Bereiche: das Grundnutzungsverhältnis, der Betrieb der Plattform
(nachfolgend: Legal-One-Dienstleistungen) sowie die Vorschriften für die Dienste Dritter, die über die Plattform
vermittelt werden (nachfolgend: Drittleistungen).
2. Vertragsschluss, Registrierung
2.1 Für die Nutzung der Legal-One-Dienstleistungen ist eine Registrierung erforderlich.
2.2 Die Registrierung als Anwalt/Anwältin oder Kanzlei ist nur in Deutschland und Europa zugelassenen
Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen oder Zusammenschlüssen von diesen (Kanzleien) oder zugelassenen
Syndikusrechtsanwälten/ Syndikusrechtsanwältinnen in Unternehmen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (§ 14
BGB) gestattet. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
2.3 Durch das Absenden des vom Nutzer ausgefüllten digitalen Anmeldeformulars gibt er zugleich ein Angebot auf
Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Es liegt im Ermessen von Legal One, den Nutzer und dessen Angaben zur
Kommunikation mittels technischer oder anderweitiger dafür in Frage kommender Maßnahmen zu identifizieren bzw.
authentifizieren. Eine Bestätigung des unterbreiteten Angebots auf Abschluss eines Nutzungsvertrages durch Legal One
erfolgt mittels Freischaltung des Nutzers und dessen Integration in den registrierten Nutzerkreis der von Legal One
betreuten Plattform. Dieser Vorgang wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt.
2.4 Im Verlauf des Registrierungsprozesses werden vom Nutzer Vollständigkeit und Korrektheit hinsichtlich der
gemachten Angaben erwartet. Soll sich die Registrierung auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft
beziehen, muss eine vertretungsberechtigte natürliche Person benannt werden, die den Vorgang durchführt. Dem Nutzer
wird die Verpflichtung übertragen, seine Registrierungs- und sonstigen Daten bei etwaigen Änderungen stets zu
aktualisieren.
2.5 Im Zuge der Registrierung muss der Nutzer ein Passwort festlegen, welches den aktuell erforderlichen
Sicherheitsanforderungen insbesondere hinsichtlich der Komplexität entspricht, sodass es weder durch Raten noch
durch wiederholten Zufallsversuch herauszufinden ist. Das Passwort muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
nicht weniger als acht Zeichen, davon mindestens eine Zahl. Das Passwort ist vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu
schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Hegt der Nutzer den Verdacht, dass sein Passwort durch Unbefugte
ermittelt wurde, hat er dies Legal One unverzüglich mitzuteilen und auf eine sofortige Änderung des Passwortes
hinzuwirken.
2.6 Jeder Nutzer darf stets nur eine Anmeldung für einen bestimmten Ort vornehmen. Mehrfachregistrierungen eines
Nutzers für denselben Ort sind untersagt. Der Nutzungsvertrag und das Nutzerkonto sind personengebunden und daher
weder übertragbar noch abtretbar.
3. Funktion von Legal One, Umfang des Nutzungsvertrags
3.1 Die von Legal One betriebene Plattform stellt seinen Nutzern einen virtuellen Marktplatz für
Dienstleistungsangebote zur Verfügung. Nutzer der Plattform können Dienste ebenso anfragen wie auch anbieten, wobei
Legal One lediglich als Betreiber dieser marktplatzähnlichen Anlaufstelle fungiert, ohne dabei Einfluss auf die
zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge zu nehmen. Legal One tritt also insbesondere nicht als Vertreter oder
Erfüllungsgehilfe einer Vertragsseite in Erscheinung. Entsprechend entstehen Legal One auch keinerlei Pflichten aus
der Vertragsbeziehung zwischen den Nutzern. Legal One übernimmt keine Gewähr für die korrekte Ausschreibung, Annahme
oder Umsetzung der Drittleistungen oder das Zustandekommen etwaiger Vertragsabschlüsse.
3.2 Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Legal One enthält spezifische Funktionen, deren bestimmungsgemäßer
Gebrauch dem Nutzer zusteht. Ansprüche auf darüberhinausgehende Leistungen, wie Beschwerdemanagement oder
Schlichtertätigkeiten, bestehen nicht und auch eine Bereitstellung spezieller Funktionen kann nicht eingefordert
werden.
3.3 Das Dienstleistungsangebot von Legal One umfasst den Betrieb der digitalen Plattform nach den in diesen AGB
bezeichneten Spezifikationen. Auftragsvermittlung und Datentransfer sind davon ausgeschlossen. Der funktionelle
Umfang der Legal-One-Plattform ist nicht abschließend festgelegt. Es steht Legal One frei, jederzeit sein
Leistungsspektrum auszubauen, einzuschränken oder in sonstiger Weise zu modifizieren. Diese Veränderungen können
technischer, sprachlicher, inhaltlicher oder optischer Natur sein.
3.4 Temporär notwendige Wartungsarbeiten der Legal-One-Plattform können zu einer punktuellen Einschränkung in der
Abrufbarkeit bzw. Nutzbarkeit des digitalen Angebots führen. Solche Maßnahmen werden jedoch stets verhältnismäßig
benutzerfreundlich durchgeführt. Geplante Wartungsarbeiten finden in der Regel zu solchen Zeiten statt, an denen die
allgemeine Nutzungsrate besonders niedrig ist. Nehmen die Wartungsmaßnahmen eine erhebliche Dauer in Anspruch,
werden sie mit einem ausreichenden Vorlauf so angekündigt, dass sich der Nutzer darauf vorbereiten kann. Darüber
hinaus können stets auch spontane Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn plötzliche, den Betriebsablauf störende
Probleme auftreten und eine sofortige Beseitigung notwendig machen. In Frage kommen hier insbesondere Cyberattacken
oder Viren.
3.5 Legal One garantiert keine feste Verfügbarkeit. Ausfallzeiten, die durch technische oder anderweitige Probleme
infolge von höherer Gewalt oder Drittverschulden verursacht werden und die Legal One nicht zu verantworten hat, sind
vom Nutzer hinzunehmen.
3.6 Legal One führt nach eigenem Ermessen Plausibilitätsprüfungen der von anderen Nutzern der Plattform kundgetanen
Informationen durch. Legal One übernimmt keinerlei Garantie dafür, dass sämtliche dort auftretende Nutzer identisch
mit den behaupteten Personen oder die jeweiligen Eigenschaften korrekt sind. Auch eine vertragsbrüchige Verwendung
der Plattform durch Dritte kann von Legal One nicht ausgeschlossen werden, sodass in einem solchen Fall analog auch
keine Einstandspflicht begründet wird
3.7 Legal One entscheidet nach eigener Maßgabe, an welchem Ort der EU es das Rechenzentrum der Plattform ansiedelt.
4. Pflichten der Nutzer
4.1 Dem Nutzer der Legal-One-Plattform sind vertrags- und rechtswidrige Zweckentfremdungen untersagt. Das Wissen um
die Pflichtverletzung eines anderen Nutzers ist Legal One unverzüglich an die folgende Mailadresse
mitzuteilen: info@terminsvertreter.com.
4.2 Die auf der Legal-One-Plattform geteilten Inhalte und Angebote sind allumfänglich von dem jeweiligen Nutzer zu
verantworten. Bei Unsicherheiten darüber, ob die Abrufbarkeit bestimmter Angebote oder Inhalte weltweit gegen
gesetzliche Regelungen, die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstoßen könnte, ist der Nutzer verpflichtet, die
Rechtsmäßigkeit vor der Veröffentlichung derartiger Informationen zu prüfen. Insbesondere sind hierbei Marken-,
Namens- und Urheberrechte sowie der Daten- und Jugendschutz zu berücksichtigen. Legal One ist nicht verpflichtet,
eine solche Rechtmäßigkeitsüberprüfung durchzuführen.
4.3 Bei jeglichen Kommunikationsvorgängen über die Plattform muss der Nutzer dafür Sorge tragen, dass die gängigen
rechtlichen Informationspflichten erfüllt werden.
4.4 Die Legal-One-Plattform ist zweckgebunden. Die dort zur Verfügung gestellten Kommunikationswege sind
ausschließlich der Kommunikation für Drittleistungen vorbehalten. Andere Drittleistungen zu bewerben oder sonstige
Zuwiderhandlungen der Funktionsbestimmung sind unzulässig.
4.5 Legal One unterliegt als Betreiber und Inhaber der Plattform keiner berufsrechtlichen, sondern einzig einer
vertraglichen Verschwiegenheitspflicht. Der Nutzer hat daher vor der jeweiligen Nutzungsaufnahme dafür einzustehen,
dass sein Mandant den Gebrauch von Drittleistungen und die Legal-One-Dienstleistungen kennt und gestattet.
4.6 Der Nutzer darf keine unverhältnismäßige Belastung der Legal-One-Plattform hervorrufen, indem er Inhalte
verwendet, welche eine Gefahr für die Integrität, Stabilität und Verfügbarkeit der Legal-One-Plattform darstellen
können.
4.7 Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche auf der Legal-One-Plattform veröffentlichten Angebote und Inhalte in Form
einer sich stets auf dem neuesten Stand befindlichen Sicherungskopie aufzubewahren, damit bei einem Systemausfall
der Datenbestand mit geringem Aufwand schnell und flächendeckend wiederherstellbar ist.
4.8 Aktuelle Vorschriften, Hinweise und FAQ von Legal One sind vom Nutzer zu beachten.
4.9 Der Nutzer tritt sämtliche Ansprüche gegenüber Legal One ab, wenn Dritte Legal One wegen einer Pflichtverletzung
des Nutzers zur Verantwortung ziehen wollen, es sei denn, der Nutzer hat nicht für die Pflichtverletzung
einzustehen. Fallen Legal One Kosten für eine Rechtsverteidigung an, sind diese in angemessener Weise zu erstatten.
5. Ausschreibungen einstellen
5.1 Beim Einstellen von Ausschreibungsinhalten obliegt es der Pflicht des Nutzers, sämtliche Informationen
vollständig und korrekt einzugeben bzw. zu umschreiben. Auch die passende Zuordnung der Ausschreibung in die
entsprechende Kategorie liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers. Alle für die Übernahmeentscheidung fundamentalen
Aspekte des Falles müssen wahrheitsgetreu mitgeteilt werden und sich auf einen konkreten Fall beziehen.
5.2 Dem Nutzer ist es untersagt, Ausschreibungen, die er auf der von Legal One betrieben Plattform veröffentlicht,
parallel auf anderem Wege anzubieten. Diese Alleinstellung ist eine der wesentlichen wirtschaftlichen Fundamente der
Plattformleistung von Legal One.
5.3 Offene Ausschreibungen, die noch keine finale Annahme erhalten haben, können vom Nutzer selbstständig gelöscht
und bei Bedarf später erneut eingestellt werden.
6. Bewertungssystem
6.1 Eine wesentliche Maßnahme der Qualitätssicherung und -kontrolle sowie zugleich eine Missbrauchsbarriere der
Legal-One-Plattform ist das integrierte Bewertungssystem. Nutzer sind nach Abwicklung einer Legal-One-Dienstleistung
verpflichtet, die Leistung des Leistungserbringers zu bewerten. Diese Einschätzungen dienen der Vollständigkeit des
Bewertungssystems. Sie müssen korrekt sein und eine konkrete Legal-One-Dienstleistung betreffen. Individuelle
Eingaben bei diesen Bewertungen dürfen weder ehr- noch rechtsverletzend und müssen Folge einer hinreichenden
Tatsachengrundlage sein.
6.2 Die auf diese Weise erzielten Bewertungen dienen in erster Linie der internen Auswertung von Legal One. Wird bei
den Leistungen eines Nutzers eine unterdurchschnittliche Qualität ermittelt, werden Verbesserungsvorschläge
unterbreitet, um die Defizite zu identifizieren und schließlich zu beheben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin,
die Bewertungen auf der Plattform selbst, beispielsweise in Form einer Zusammenfassung der Ergebnisse, für alle
Nutzer zugänglich zu machen.
6.3 Nutzern ist es untersagt, sich selbst zu bewerten oder Dritte für Bewertungen zu beauftragen.
7. Vergütung, Rechnungsstellung, Einzugsermächtigung
7.1 Die jeweils aktuellen Preisangaben bestimmen die Vergütungen für die Dienstleitungen von Legal One. Ist die
Zahlung von Vergütungen für Legal-One-Dienstleistungen an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses gebunden, tritt
die Fälligkeit der Vergütung mit dem Eintritt des bei der Preisangabe bestimmten Ereignisses ein und muss nach
Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden.
7.2 Ergibt sich die Vergütung für Legal One aus einem Prozentsatz der Vergütung, die auf eine vermittelte Leistung
entfällt (sogenannte Vergütungsbasis), so ist das Entstehen des Anspruchs auf Vergütung für die Plattformleistung
nicht erst an den Erhalt der Vergütung durch den Nutzer für die vermittelte Leistung gebunden. Vor Festlegung des
prozentualen Anteils erfolgt kein Abzug von der Vergütungsbasis gemäß Gebührenmodell. Insbesondere werden folglich
Skonti, Rabatte, sonstige Kosten oder Preisnachlässe, die von den Nutzern vereinbart wurden, nicht wertmindernd bei
der Vergütungsbasis berücksichtigt. Bei einer Umgehung oder treuwidrigen Vereitelung des Ereignisses durch den
Nutzer, welches zur Auszahlung der Vergütung führen würde, wird dieser gesamtschuldnerisch zur Zahlung der
vereitelten Vergütung an Legal One verpflichtet. Darüberhinausgehende Ansprüche werden davon nicht beeinflusst.
7.3 Wurde nach einer Leistungsvermittlung die entsprechende Legal-One-Dienstleistung nicht erbracht, weil
beispielsweise der Termin nicht stattfand, hat der Nutzer Legal One davon in Kenntnis zu setzen. Legal One ist
berechtigt, einen entsprechenden Nachweis einzufordern. Wurde Legal One erst nach Eintreffen des Terminvertreters
von dem Terminausfall unterrichtet, wird die Zahlungsverpflichtung nicht durch die Gegenleistungspflicht aufgehoben.
Die Vergütung von Legal One muss also dennoch stattfinden.
7.4 Die von Legal One ausgestellte Rechnung entspricht den steuerlichen Richtlinien und wird per E-Mail versandt.
7.5 Sollte ein Nutzer Einwendungen gegen von Legal One ausgestellte Rechnungen erheben, müssen diese spätestens
innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Ein Fristversäumnis führt zum
Ausschluss des Nutzers, es sei denn, der Nutzer kann plausibel belegen, dass er für die nicht rechtzeitige
Mitteilung nicht verantwortlich ist. Die Möglichkeit der Ausschlusswirkung wird dem Nutzer in seinen Rechnungen von
Legal One kenntlich gemacht.
7.6 Die Vergütung von Legal One kann durch Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Nutzer stattfinden.
Mindestens fünf Werktage vor dem Einzug des offenen Rechnungsbetrages übersendet Legal One die entsprechende
Rechnung an den Nutzer. Bei einem Fehlversuch des Forderungseinzuges ist der Nutzer verpflichtet, bei Legal One für
die dabei verursachten Mehrkosten aufzukommen, es sei denn, der Nutzer kann nachweisen, dass er für den Fehlversuch
nicht verantwortlich ist. Bei der Pauschalisierung des Mehrkostenaufwandes infolge des Fehlversuchs zum
Forderungseinzug, ist für den möglichen Nachweis irrelevant, ob überhaupt ein Schaden, ein deutlich geringerer oder
ein erheblich höherer Schaden hervorgerufen wurde.
7.7 Bei einem Vergütungsverzug darf Legal One Mahnkosten in Höhe von € 3,50 erheben, es sei denn, der Nutzer hat
nachweislich nicht für das Fristversäumnis einzustehen. Bei der Pauschalisierung des Mahnkostenaufwandes infolge des
Fristversäumnisses, ist für den möglichen Nachweis irrelevant, ob überhaupt ein Schaden, ein deutlich geringerer
oder ein erheblich höherer Schaden hervorgerufen wurde.
7.8 Sämtliche Kostenpositionen, namentlich alle Vergütungen oder Preise, die in der Gebührenordnung, in Angeboten
oder Preistabellen enthalten sind, gelten zuzüglich der Umsatzsteuer.
7.9 Die Abrechnung der Drittleistungen erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern selbst.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die nachfolgenden Vorschriften zur Haftungsbeschränkung von Legal One beziehen sich auf jegliche
Schadenersatzansprüche und Haftungsfragen, unabhängig vom ursächlichen Rechtsgrund (unter anderem Gewährleistung,
Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Leistungshindernis, unerlaubte Handlung), mit Ausnahme von:
a) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aus Beeinträchtigungen von Leben, Körper und Gesundheit entstehen.
b) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer durch arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Legal One oder infolge
Nichtvorhandenseins einer Beschaffenheit, für welche Legal One einzustehen hat, entstehen.
c) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltensweisen von
Legal One, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
d) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aus den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes entstehen.
Auf diese vorstehenden Fälle sind die gesetzlichen Regelungen anzuwenden.
8.2 Der Haftungsumfang von Legal One umfasst bei fahrlässiger Schadensverursachung nur die Verletzung fundamentaler
so genannter Kardinalspflichten. Dabei handelt es sich um Pflichten, die für die Verwirklichung des Vertragszwecks
maßgeblich sind und auf deren Realisierung der Vertragspartner vertrauen darf. Bei einer Zuwiderhandlung dieser
Obliegenheiten muss Legal One nur beschränkt für den Schaden haften und ihn ersetzen, der typisch und bei Abschluss
des Vertrages für Legal One vorhersehbar ist. Fälle von leichter und einfach fahrlässiger Schadensverursachung sind
aus dem Haftungsumfang von Legal One ausgeschlossen.
8.3 Legal One übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung für Fehler, die bereits beim Vertragsabschluss von
mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverträgen vorhanden waren.
8.4 Legal One garantiert eine kostenfreie allgemeine Erreichbarkeit der Plattform. Störungen der Verfügbarkeit sind
nicht Teil des Haftungsumfangs von Legal One. Nutzer, bei denen eine eingeschränkte bzw. nicht vorhandene
Erreichbarkeit einen Vertragsschluss beeinflusst, indem beispielsweise die Einstellung einer Ausschreibung
verhindert wird, können gegenüber Legal One keinerlei Ansprüche geltend machen.
9. Laufzeit, Kündigung, Löschung, Sperrung und andere Maßnahmen
9.1 Die Kündigungsfrist für den unbefristeten Nutzungsvertrag beläuft sich sowohl für den Nutzer als auch für Legal
One auf sieben Tage. Das Kündigungsschreiben des Nutzers kann schriftlich oder per E-Mail
an info@terminsvertreter.com.de erfolgen.
9.2 Begründet sich bei Legal One der Verdacht auf Verletzungen der Pflichten durch den Nutzer, indem unter anderem
Dritte Anhaltspunkte dafür hervorbringen, setzt Legal One den betreffenden Nutzer hiervon in Kenntnis. Legal One
steht es frei, dem Nutzer eine verhältnismäßige Frist zu setzen, innerhalb derer dieser Stellung zu den Vorwürfen
beziehen kann. Diese Frist kann bei besonderer Dringlichkeit auf wenige Stunden festgesetzt werden.
9.3 Legal One ist berechtigt, die folgenden Maßnahmen einzuleiten, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, die auf
eine aktuelle oder vergangene Pflichtverletzung eines Nutzers, zum Beispiel in Form von wahrheitswidrigen
Kontaktdaten und Qualifikationen, einer Schädigung der anderen Nutzer oder Nichtbezahlung fälliger Rechnungen,
hindeuten:
a) Löschung vereinzelter Ausschreibungen und Inhalte, wie Bewertungen, des Nutzers von der Plattform, die durch
Legal One betrieben wird.
b) Einschränkungen hinsichtlich der vollumfänglichen Nutzbarkeit der Legal-One-Plattform für den jeweiligen Nutzer.
c) Sperrung des Nutzers.
Die Entscheidung zur jeweiligen Maßnahme ist an die Betriebserfordernisse der Legal-One-Plattform ebenso geknüpft
wie an spezielle Haftungsrisiken, berechtigte Interessen betreffender Anspruchsteller und des Nutzers. Wesentliche
Punkte, die dabei Berücksichtigung finden, sind das Verschulden des Nutzers, das Gewicht der Pflichtverletzung,
Risiken sowie die Stellungnahme des Nutzers.
9.4 Wurde ein Nutzer einmal gesperrt, ist es ihm untersagt, ein anderes Profil anzulegen oder sich unter neuem Namen
bei Legal One zu registrieren.
9.5 Ausschreibungen und Inhalte verbleiben so lange in dem aktuellen Zustand, bis der Vertrag endet. Der Nutzer kann
diese einsehen und unter Umständen mittels des Browsers speichern und ausdrucken. Bei Vertragsende obliegt es der
Entscheidung von Legal One, die betreffenden Daten zu löschen. Ebenso ist Legal One dazu berechtigt, auch nach
Vertragsende Inhalte des Nutzers zu speichern und beispielsweise in Form von Bewertungen zu nutzen, es sei denn, der
Nutzer kann berechtigte Interessen geltend machen, die dem entgegenstehen.
9.6 Ein in Aussicht gestelltes Vertragsende befreit die Parteien nicht von der Pflicht, sämtliche vertraglich
vereinbarte Drittleistungen ordnungsgemäß durchzuführen. Entsprechend fallen bis zum Vertragsende
Vergütungsansprüche der Legal One an. Legal One steht es frei, beim Zugang der Kündigungsmitteilung, offene
Ausschreibungen des Kündigenden für Drittleistungen zu löschen.
10. Vertragsübernahme durch Dritte
Unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ist es Legal One gestattet, sämtliche Rechte und Pflichten,
die aus dem Nutzungsvertrag hervorgehen, ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Dem Nutzer steht dann
die Möglichkeit offen, spätestens drei Wochen nach Bekanntwerden dieser Übernahme binnen vier Werktagen zu kündigen.
11. Besondere Bedingungen der Terminvertretung
11.1 Abschluss der Vereinbarung
11.1.1 In Form von Ausschreibungen ist es Nutzern auf der von Legal One betriebenen Plattform möglich, Gerichts-
oder Ortstermine und sonstige Leistungen, namentlich die Akteneinsicht, durch entsprechende Einstellungen zum
Angebot anzubieten. Hierbei gelten, wenn nicht auf abweichende Bestimmungen verwiesen wird, die in Abschnitt 11.4
benannten Regelvorschriften.
11.1.2 Der Nutzer, der eine Ausschreibung in die Plattform einstellt, gewährleistet für den Zeitraum, innerhalb
dessen die Ausschreibung auf der Legal-One-Plattform veröffentlicht ist, dass derselbe Termin nur dort und nicht
auch anderweitig Dritten angeboten wird.
11.1.3 Einem bei Legal One registrierten Nutzer ist es untersagt, seine Tätigkeiten als Terminvertreter für
Ausschreibende außerhalb der Legal-One-Plattform auszuüben, zu denen der Kontakt überhaupt erst durch die
Dienstleistungen der Legal One zustande kam. Bei einer Umgehung der Legal-One-Plattform muss der Terminvertreter
eine entsprechende Vergütung an Legal One zahlen.
11.1.4 Nutzer der Plattform werden automatisch von Legal One über die Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Ein
interner Vergabealgorithmus verarbeitet dabei die vom Nutzer im Profil spezifizierten Vorgaben. Ein einzelner Nutzer
kann eine Benachrichtigung nicht einfordern.
11.1.5 Die Entstehung eines Vertrages ist an die Annahme einer Ausschreibung durch einen Nutzer geknüpft. Dafür ist
auf der Plattform eine Terminannahme durch Mausklick zu bestätigen. Anschließend ergeht an beide Vertragsparteien
eine elektronisch versandte Mitteilung, die weitere Kommunikationsinformationen des Vertragspartners vermittelt.
11.2 Besondere Nutzer-Pflichten
11.2.1 Mit der Annahme einer Ausschreibung erklärt der Nutzer konkludent, sämtliche benannten Anforderungen,
namentlich die gewünschte Tätigkeitsspezialisierung oder die Fachanwaltschaft, zu gewähren. Die Ausübung der
Leistungen unterliegt beim Terminvertreter den berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten, was insbesondere die
rechtzeitige Wahrnehmung des Termins, die Vorbereitungsmaßnahmen sowie die Dokumentationspflicht betrifft. Die vom
Auftraggeber kenntlich gemachten Vorgaben sind zu berücksichtigen, sodass es einem Terminvertreter nicht gestattet
ist, ohne vorherige ausdrückliche Weisung, Vergleiche unwiderruflich abzuschließen, Rechtsmittel zurückzunehmen oder
Anerkenntnisse abzugeben.
11.2.2 Der Nutzer, der die Ausschreibung einstellt, hat für die Einhaltung seiner berufsrechtlichen
Sorgfaltspflichten Sorge zu tragen. Dazu gehören vor allem die Einholung erforderlicher Einwilligungen durch den
Mandanten, die Eignungsprüfung des Vertreters für den Fall sowie die rechtzeitige Inanspruchnahme des
Terminvertreters. Dem ausschreibenden Nutzer wird nicht versichert, dass seine Ausschreibung angenommen wird.
11.3 Bestimmung des Leistungsinhalts und der Abrechnung
11.3.1 Die Terminvertretung unterliegt dem rechtsbindenden Legal-One-Gebührenmodell. Änderungen oder
Neustrukturierungen dieser Verordnung mit zukünftiger Wirkung sind von Legal One jederzeit statthaft durchführbar.
Legal One behält sich vor, Funktionsweisen zu integrieren, die es Nutzern ermöglichen, in Preisverhandlungen zu
treten.
11.3.2 Die Vertragsparteien müssen nicht strikt den Vorschriften der Leistungserbringung folgen. Es ist ihnen
gestattet, darüberhinausgehende Vereinbarungen zu treffen. Unzulässig sind jedoch stets nachträgliche Verringerungen
oder Kürzungen der nach dem Gebührenmodell entstandenen Gebühren, insbesondere durch Rückzahlungen, Preisnachlässe
oder Neutralleistungen. Nachträgliche Erhöhungen der zwischen den Nutzern vereinbarten Vergütung für die
Terminsvertretung sind jedoch über die Plattform von terminsvertreter.com zur Verfügung gestellte Funktion möglich.
11.3.3 Die Art und Fälligkeit der Abrechnung beauftragter Terminsvertreter wird durch den ausschreibenden Nutzer in
den Accounteinstellungen festgelegt. Zur Verfügung steht die Abrechnung zwischen den Nutzern durch Rechnungslegung
seitens des Leistungserbringers (Terminvertreter) oder als Gutschrift i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG durch den
Leistungsempfänger (ausschreibender Nutzer). Per Gutschrift abzurechnende Termine sowie besondere
Fälligkeitsvoraussetzungen (z.B. Zurverfügungstellung eines ordnungsgemäßen Terminberichts) werden in der
Detailansicht des Termins als solche gekennzeichnet. Durch das Absenden der Bewerbung stimmt der Bewerber den
Abrechnungsmodalitäten der ausschreibenden Kanzlei zu. Um anderen Nutzern die Abrechnung per Gutschrift zu
ermöglichen, werden von den Nutzern durch Legal One folgende Daten erhoben, gespeichert und im Falle der Abrechnung
im Gutschriftverfahren an den ausschreibenden Nutzer weitergegeben:
- IBAN, BIC und Kontoinhaber des Nutzers,
- Steuernummer bzw. USt-ID des Nutzers und
- Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch den Nutzer ja / nein.
Die Nutzer verpflichten sich, diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Teilnahme an Terminen, die
per Gutschriftverfahren abgerechnet werden, ist weiterhin möglich. Die Auszahlung geschieht erst nach Hinterlegung
der vorbezeichneten Daten.
11.4. Regelbedingungen
11.4.1 Interessenkonflikte, die dem Terminvertreter aus einem Mandat entstehen, führen zur Unwirksamkeit des
Vertrages. Außerdem ist der Terminvertreter verpflichtet, von etwaigen Kollisionen dieser Art unverzüglich Bericht
zu erstatten.
11.4.2 Die ausgeschriebene Tätigkeit der Terminvertretung unterliegt den Nettopreisen und Aufpreisen des
Legal-One-Gebührenmodells zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das vom ausschreibenden Nutzer errechnete
Pauschalhonorar beinhaltet die Erstellung und Vermittlung eines Terminberichts, wobei Reise-, Kommunikations-,
Kopie-, Portokosten und Ähnliches nicht erstattet werden.
11.4.3 Ist ein Terminvertreter aufgrund bestimmter Verhinderungen außerstande, den Termin wahrzunehmen, hat er die
Pflicht, dies dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.
11.4.4 Bestimmt das Gericht die Aufhebung eines Termins, entfällt für den Terminvertreter der vereinbarte
Vergütungsanspruch, wenn er rechtzeitig von der Terminaufhebung unterrichtet wurde, sodass keine Anreise zu dem
Termin stattfand.
11.4.5 Das ausgeschriebene Pauschalhonorar begleicht die Wahrnehmung des Termins und deckt keine Folgetermine ab. In
der Ausschreibung können jedoch weiterführende Vergütungsvereinbarungen für Folgetermine benannt werden.
11.4.6 Es ist den Parteien nicht möglich, bereits vereinbarte Terminvertretungen grundlos aufzuheben. Eine
entsprechende Kündigung der Verpflichtung zur Terminvertretung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen.
12. Besondere Bedingungen für die Zurverfügungstellung von Dokumenten
12.1 Dokumentenaustausch
12.1.1 Legal One bietet den Nutzern auf der Plattform von terminsvertreter.com die Möglichkeit zum
Dokumentenaustausch. Die Teilnahme der Nutzer an diesem System ist freiwillig. Hierzu richtet Legal One die
Plattform auf einem leistungsfähigen und sicheren Server ein.
12.1.2 Ab der Terminsvergabe hat der ausschreibende Nutzer die Möglichkeit, auf dem für ihn von Legal One
eingerichteten virtuelle Datenserver Daten abzulegen, auf die er und der Nutzer, der die Ausschreibung angenommen
hat, zugreifen können.
12.1.3 Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Daten müssen vom ausschreibenden Nutzer freigegeben werden.
Dies kann manuell oder automatisiert erfolgen. Erfolgt keine manuelle Freigabe werden hochgeladene Daten in
Abhängigkeit von der Zeitspanne bis zum Termin automatisch freigegeben (zwischen 30 Minuten und 24 Stunden nach dem
Hochladen).
12.1.4 Der andere Nutzer wird automatisch per E-Mail informiert, wenn neue Daten hochgeladen und für ihn freigegeben
wurden. Auf Wunsch kann der ausschreibende Nutzer per E-Mail darüber informiert werden, wenn der Terminsvertreter
die Daten angesehen bzw. heruntergeladen hat.
12.1.5 Der Nutzer, der die jeweilige Datei hochgeladen hat, kann diese jederzeit löschen oder überschreiben.
12.1.6 Sollten bis 7 Tage vor dem Termin noch keine Daten von dem ausschreibenden Nutzer hochgeladen worden sein,
wird das System ihn automatisch hieran durch Versand einer E-Mail informieren.
12.1.7 Der Terminsvertreter hat ab 4 Tage vor dem Termin die Möglichkeit, beim ausschreibenden Nutzer Daten für die
Terminsvertretung anzufordern, wenn bis dahin noch keine zur Verfügung gestellt worden sind.
12.1.8 Der Nutzer, der einen ausgeschriebenen Termin wahrgenommen hat, kann im Anschluss hieran zur
Terminserläuterung für den ausschreibenden Nutzer Dokumente über die Plattform von terminsvertreter.com zur
Verfügung stellen. Die Freigabe der Dokumente für den ausschreibenden Nutzer erfolgt automatisch mit dem Hochladen.
Die Dokumente werden 14 Tage nach der Übersendung des Terminsvertreterberichts gelöscht.
12.2 Pflichten von Legal One und Umfang der Leistungen
12.2.1 Legal One schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung – aktuell über einen
Amazon S3-Server in Deutschland. Sie trifft hinsichtlich der übermittelten und verarbeiteten Daten keine
Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung
von den Nutzern zur Plattform.
12.2.2 Für die Beachtung etwaiger Aufbewahrungsfristen sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Die zur Verfügung
gestellten Daten werden 14 Tage nach dem Termin automatisch vom System gelöscht. Die Daten können jederzeit früher
manuell vom Dateninhaber gelöscht werden.
12.3 Datenschutz, -sicherheit und -sicherung
12.3.1 Legal One verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies für die Durchführung der
Zurverfügungstellung von Dokumenten notwendig ist. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass die über die
Plattform zur Verfügung gestellten Daten von Legal One gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden,
soweit dies unter Abwägung der berechtigten Interessen der Nutzerbelange und der Vertragszwecks erforderlich ist.
12.3.2 Soweit der ausschreibende Nutzer durch die Zurverfügungstellung von Dokumenten personenbezogene Daten
verarbeitet, ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der anwaltlichen Verschwiegenheit
verantwortlich. Legal One verarbeitet die von Seiten der Nutzer bereitgestellten bzw. übermittelten Daten nur im
Rahmen der Weisungen des ausschreibenden Nutzers (Freigabe). Legal One übernimmt keinerlei Haftung, wenn
personenbezogene Daten eines Betroffenen, die auf der Plattform hochgeladen worden sind, von Dritten missbraucht
werden und der Betroffene hierdurch Schäden in seinem Ansehen seiner sozialen und/oder physischen Existenz erleidet
(z.B. Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Gesundheit einer Person, etwa durch Preisgabe von Daten eines verdeckten
Ermittlers oder eines Zeugen; (erhebliche) Beeinträchtigungen der gesellschaftsrechtlichen Stellung und/oder der
wirtschaftlichen Verhältnisse, etwa durch Preisgabe von Daten über Vertragsbeziehungen, Einkommen, Sozialleistungen,
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, dienstliche Beurteilungen, Insolvenzen, Pfändungen, Schulden,
psychologisch-medizinische Untersuchungsergebnisse, Unterbringung in Anstalten etc.).
12.3.3 Legal One selbst übernimmt keine Sicherung der zur Verfügung gestellten Daten. Auf die Datensicherung des den
Server betreibenden Unternehmens hat Legal One keinen Einfluss. Die Nutzer haben daher selbst eine Sicherung der
Daten sicherzustellen.
12.4 Einwilligung der Betroffenen
12.4.1 Soweit der ausschreibende Nutzer dem Terminsvertreter den Zugang zu Dokumenten eröffnet, obliegt es ihm, den
Terminsvertreter zum sicheren Umgang mit den Daten anzuhalten. Da beim Hochladen von Schriftstücken oder Dateien in
der Regel personenbezogene Daten der Mandanten als Betroffene verarbeitet werden, empfiehlt Legal One dem
ausschreibenden Nutzer, sich vom Betroffenen die schriftliche Einwilligung erteilen zu lassen.
12.4.2 Die Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sicher mit den Zugangsdaten umgehen, die den Zugang zur
Plattform und damit den hochgeladenen Dateien eröffnen.
12.5 Sperrung / Löschung von Daten
12.5.1 Wird von Dritten (z.B. Mandanten) oder einer Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben die Sperrung des Zugangs oder
die Löschung von auf der Plattform zur Verfügung gestellten Daten oder auch einzelner Dokumente verlangt, so ist
Legal One nach billigem Ermessen berechtigt, den Zugang zu sperren oder zu löschen.
12.5.2 Legal One ist zur Sperrung berechtigt, wenn ein Nutzer dies unter Angabe der Zugangsdaten schriftlich
verlangt, dies zur Verhinderung des Missbrauchs oder zur Abwehr eines Angriffs auf die IT-Sicherheit der Plattform
dringend erforderlich und geeignet ist oder die Vertragszeit abgelaufen ist. Die Sperrung mit bei Entfallen dies sie
berechtigten Grundes aufgehoben.
12.5.3 Legal One ist zur Löschung der zur Verfügung gestellten Dokumente berechtigt, wenn die Vertragszeit
abgelaufen ist, dies behördlich angeordnet wird, der ausschreibende Nutzer dies manuell im System veranlasst, der
ausschreibende Nutzer dies unter Angabe der Zugangsdaten schriftlich verlangt, 14 Tage nach Beendigung des
ausgeschriebenen Termins, ein Dritter hierauf einen rechtskräftigen Anspruch hat aus wichtigem Grund unter Abwägung
der Interessen von Legal One und der beteiligten Nutzer. Die Löschung soll grundsätzlich erst erfolgen, wenn eine
Sperrung des mit der Löschung bezweckten Erfolgs nicht ausreichend ist; dies gilt nicht für die automatische
Löschung 14 Tage nach Beendigung des ausgeschriebenen Termins sowie die manuelle Löschung durch den ausschreibenden
Nutzer und sein schriftliches Verlangen gegenüber Legal One.
13. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Die aktuell gültige Version der von Legal One festgelegten AGB finden sich auf der Plattform wieder.
Archivierende Aufgaben übernimmt Legal One nicht, sodass keine Zustellung verjährter AGB angefordert werden kann.
13.2 Treten Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Kosten bzw. Gebühren infolge von hoheitlichen
Urteilen in Kraft, ist es Legal One gestattet, ab dem Zeitpunkt der Bestimmung die Höhe der Entgelte entsprechend
der Änderung zukünftig durch eine einseitige Erklärung anzugleichen.
13.3 Erfolgt eine Erhöhung sonstiger, nicht in 13.2 genannter Kosten, ist Legal One berechtigt, ab dem Zeitpunkt der
Änderung die Entgelte in der Höhe des Preisanstieges für die Zukunft gemäß der Bestimmung aus 13.6 anzupassen,
vorausgesetzt die Änderung verschiebt beim Verhältnis von Leistung und Gegenleistung das Gleichgewicht nicht
erheblich zum Nachteil des Nutzers. Eine solche Anpassung findet beispielsweise statt, wenn Dritte, die
Vorleistungen erbringen müssen, um von Legal One die vertraglich zugesicherten Leistungen zu erhalten, ihre Preise
erhöhen.
13.4 Unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung und der Pflicht Benachteiligungen des
Nutzers zu vermeiden, ist es Legal One bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, die Leistungsbereiche gemäß Ziffer
13.6 zu ändern. Als triftiger Grund kommen technische Neuentwicklungen in Frage, die auf die geschuldeten Leistungen
anwendbar sind. Ebenso können Änderungen im Leistungsrepertoire von Dritten, die für Legal One in Vorleistung
treten, um wiederum Leistungen zu erhalten, einen solchen triftigen Grund darstellen.
13.5 Legal One steht es unter der Prämisse, die Vertragsposition des Nutzers dadurch nicht zu dessen Ungunsten zu
beeinflussen, frei, die vorliegenden AGB zu ändern/aktualisieren. Die Vorschriften, die grundlegende Bedeutung
entfalten, beispielsweise hinsichtlich Laufzeit und Haftung, müssen im Wesenskern unverändert bleiben. Außerdem muss
eine solche Modifizierung der Angleichung an spezifische Entwicklungen dienen, welche beim Schließen des Vertrages
nicht vorhersehbar waren und deren nicht vorgenommene Integrierung das Gleichgewicht der Vertragsverhältnisse
deutlich beeinträchtigen würde. Zusätzlich können Änderungen oder Erweiterungen der AGB dadurch begründet werden,
dass diese Maßnahme solche Probleme bei der Vertragsdurchführung zu beseitigen in der Lage ist, die durch
Regelungslücken entstanden sind, welche erst nach Vertragsschluss aufgetreten sind.
13.6 Legal One ist verpflichtet, derlei Modifizierungen der AGB ihren Nutzern spätestens sechs Wochen vor dem
Inkrafttreten der Neuerungen per E-Mail mitzuteilen. In dem Ausbleiben eines schriftlichen Widerspruchs per E-Mail
innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, liegt eine konkludente Annahme der geänderten AGB. Diese
Widerspruchsfrist wird in der E-Mail, in welcher Legal One ihre Nutzer über die Änderungen informiert, gesondert
ausgewiesen. Ein Widerspruch des Nutzers innerhalb der benannten Frist lässt die vorherigen AGB für den Vertrag des
betreffenden Nutzers unberührt.
13.7 Eine Inanspruchnahme des Zurückbehaltungsrechts oder eine Aufrechnung kann der Nutzer nur dann verlangen, wenn
die Gegenforderungen entweder rechtskräftig festgestellt oder von Legal One nicht bestritten werden.
13.9 Die gänzliche oder teilweise Rechtsunwirksamkeit und/oder Undurchführbarkeit sowie der nachträgliche Verlust
der Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit einzelner Bestandteile der AGB oder des Nutzungsvertrages
beeinflussen nicht die Gültigkeit der übrigen Vorschriften der AGB oder des Nutzungsvertrages.
13.10 Sämtliche Rechtsverhältnisse, auf deren Grundlage diese AGB beruhen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, ausgenommen der Bestimmungen, die eine Anwendung ausländischen Rechts oder des CISG vorsehen.
13.11 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
gilt Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand. In folgenden Fällen gilt Berlin außerdem als ausschließlicher
Gerichtsstand:
a) Der Nutzer hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.
b) Nach Vertragsschluss hat der Nutzer seinen Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland
heraus verlegt.
c) Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Nutzers sind unbekannt.
– Ende –
Stand: August 2022